Förderantrag

Antrag

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an einer Förderung Ihres gemeinnützigen Projekts durch die Käthe & Theo Köntges Stiftung.


Vor Einsendung des Antrags:

Sie können gerne einen Antrag stellen, wenn Sie die folgenden vier Fragen eindeutig mit „Ja“ beantworten können:

  1. Beantragen Sie eine Förderung für ein klar abgegrenztes Projekt?
    (Projektförderung, keine laufenden Betriebs-/Verwaltungskosten für Organisationen oder reinen Baumaßnahmen)
  2. Hat das Projekt einen Bezug zur Kinder- und Jugendhilfe, zur Altenhilfe oder zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege?
  3. Ist der Projektträger nachweislich als gemeinnützig anerkannt?
    (Einzelpersonen können nicht unterstützt werden)
  4. Entspricht das zu fördernde Projekt dem Satzungszweck und den Förderrichtlinien der Käthe & Theo Köntges Stiftung?

Antragsverfahren und einzureichende Unterlagen

  • Anträge können ganzjährig formlos, schriftlich und in deutscher Sprache mit den unten aufgeführten erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle der Käthe & Theo Köntges Stiftung eingereicht werden.
  • Antragsschreiben sollen 1-2 Seiten nicht überschreiten. Einzureichende Unterlagen: Angaben zum Antragsteller, Kopie des Freistellungsbescheides (Anerkennung der gemeinnützigen Tätigkeit), Beschreibung des Projektinhalts und Ziele des Vorhabens, Zeit- und Budgetplanung, Gesamtkostenplan (inkl. Angaben zu eigenen Mitteln, Anteile anderer Geldgeber, Anschlussfinanzierung).
  • Zur Reduzierung des beiderseitigen Verwaltungsaufwandes wird gebeten, die Unterlagen auf das Notwendige zu begrenzen. Die Wahrscheinlichkeit einer Zusage steigt nicht mit der Menge der eingereichten Unterlagen.
  • Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Zuwendung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Stiftung. Die Käthe & Theo Köntges Stiftung entscheidet nach pflichtgemäßem, eigenem Ermessen und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel.
  • Bewilligungsbescheide ergehen schriftlich von der Geschäftsstelle der Käthe & Theo Köntges Stiftung.

Nach Einsendung des Antrags:

Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung von uns.

Ihr Antrag wird von uns eingehend geprüft und bei positiver Einschätzung dem Stiftungsvorstand zur Genehmigung vorgelegt, der alle zwei bis drei Monate tagt.

Der Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Solange Sie außer der Eingangsbestätigung keine Antwort erhalten, ist Ihr Antrag noch in Bearbeitung, sodass von einer Nachfrage zum Stand abgesehen werden kann.


    Antragstellende Organisation: *






    Ansprechpartner: *






    Projekt: *

    Ergänzende Unterlagen (Antrag im PDF-Format) können Sie hier hochladen:

    Freistellungsbescheid hochladen: *


    Bitte lösen Sie die folgende Aufgabe: *

    Datenschutz: *
    Mit dem Absenden Ihres Antrages stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzbestimmungen zu.